Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines
1.1 Veranstalter
Die Plattform «iBBooster» wird von der IBB Energie AG, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg, nachfolgend IBB genannt, betrieben. Die Registrierung ist kostenlos.
2. Ablauf
2.1 Phasen
Es wird zwischen drei zeitlich getrennten Phasen unterschieden:
- Projekteinreichungsphase: Nicht gewinnorientierte Vereine, Organisationen und Gruppierungen mit Sitz in einer Gemeinde des IBB-Versorgungsgebiets können sich auf der Plattform registrieren und 1 Projekt einreichen. Nach der Projekterfassung können die Daten zum Verein und zum Projekt während dieser Phase angepasst, gelöscht, verändert und erweitert werden. Abstimmende können sich bereits registrieren, aber noch nicht für Projekte abstimmen. Werden bis zum Ende der Projekteinreichungsphase weniger Projekte eingereicht als Gewinne zur Verfügung stehen, findet keine Abstimmungsphase statt.
- Abstimmungsphase: Die Projekte können nun nicht mehr verändert werden. Abstimmende können pro Abstimmungs-Login 5 Stimmen verteilen (max. 1 Stimme pro Projekt). Solange die Abstimmungsphase läuft, können die Stimmen zurückgezogen und neu verteilt werden.
- Gewinnübergabephase: Die Gewinnervereine werden durch die IBB benachrichtigt und die Gewinne nach Rechnungseingang ausbezahlt.
2.2 Zeitrahmen der Phasen iBBooster, Ausgabe 4, 2023
- Projekteinreichungsphase: 13. September 2022 bis 28. November 2022, 24.00 Uhr
- Abstimmungsphase: 29. November 2022 bis 17. Januar 2023, 12 Uhr
- Gewinnübergabephase: 17. Januar 2023, 12.00 Uhr bis 17. Februar 2023
3. Teilnahme
3.1 Wer kann teilnehmen?
Zur Registrierung als Verein sind nicht gewinnorientierte Vereine, Organisationen und Gruppierungen zugelassen, die ihren Sitz in einer Gemeinde des IBB-Versorgungsgebiets haben und politisch und konfessionell neutral sind. Der Vereinszweck bzw. das Ziel der Gruppierung oder Organisation darf nicht gegen die schweizerische Gesetzgebung verstossen. Die IBB behält sich das Recht vor, eine Registrierung zu verweigern bzw. einen bereits erstellten Account sperren zu lassen. Die IBB ist nicht zur Auskunft über die entsprechenden Gründe verpflichtet.
Zur Registrierung als Abstimmende sind natürliche Personen zugelassen. Es bedarf dazu einer gültigen E-Mailadresse. Die IBB behält sich vor, Registrationen mit E-Maildressen, die offensichtlich oder wahrscheinlich nur für die Registration erstellt wurden, zu verweigern oder zu deaktivieren.
Es gibt kein Mindestalter, die Teilnehmenden müssen urteilsfähig sein.
Sämtliche Formulare müssen wahrheitsgetreu ausgefüllt werden.
3.2 Was für Projekte können eingereicht werden?
Jeder Verein kann 1 Projekt einreichen. Dabei kann die Kategorie grundsätzlich frei gewählt werden. Die IBB behält sich vor, ein Projekt von einer Kategorie in eine andere umzuteilen oder ein Projekt nicht zuzulassen. Der Beitrag des eingereichten Projekts soll von öffentlichem Interesse sein. Belegt ein Verein den 1. Platz, ist er für die anschliessenden 2 Ausgaben des iBBooster in dieser Kategorie von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Verein kann in den beiden anderen Kategorien teilnehmen.
Konnte das im Jahr zuvor eingereichte Projekt noch nicht realisiert werden, darf dies nicht nochmals, unabhängig von der Kategorie, eingereicht werden.
Das vom Verein eingereichte Projekt muss einen genügenden inhaltlichen Bezug zum Vereinszweck aufweisen und darf nicht gegen schweizerisches Recht verstossen oder anstossenden Inhalt aufweisen. Projekte mit politischem, religiösem, gewaltverherrlichendem oder fremdenfeindlichem Inhalt werden nicht zugelassen.
4. Gewinn
4.1 Was kann gewonnen werden?
Es gibt drei Kategorien: Sport, Kultur und Soziales. Pro Kategorie gibt es einen 1. und einen 2. Preis. Nach Abschluss der Abstimmung werden weitere Preise verlost (siehe Punkt 4.2.).
Beschreibung der Kategorien anhand von Beispielen (nicht abschliessend):
- Kategorie Sport: Infrastruktur (beispielsweise ein neues Turngerät), Wettkämpfe (beispielsweise ein Juniorenturnier), Bekleidung (beispielsweise neues Teamdress), ...
- Kategorie Kultur: Konzert (beispielsweise Noten oder Gage für Dirigentin), Ausflug (beispielsweise Teilnahme an einem Musikfest), Ausrüstung (beispielsweise neue Lichtanlage), ...
- Kategorie Soziales: Material (beispielsweise Pflanzen/Geräte für Gemeinschaftsgarten), Aktivitäten (beispielsweise Freizeitanlass für Kinder), Hilfsmittel, beispielsweise für den Klassenunterricht, ...
4.2. Preise für den iBBooster, Ausgabe 4
- Preis (pro Kategorie): CHF 5‘000.00
- Preis (pro Kategorie): CHF 1‘000.00
Weitere 6 Preise à CHF 500.00 werden während der Gewinnübergabeveranstaltung unter allen anwesenden Vereinen (Nicht-Gewinner der Webabstimmung) verlost. Findet keine Gewinnübergabeveranstaltung statt, werden die Preise unter allen eingereichten Projekten (Nicht-Gewinner der Webabstimmung) verlost und die Gewinnervereine von der IBB kontaktiert.
4.3 Wie kann ein Preis gewonnen werden?
Pro Kategorie entscheidet die Anzahl Stimmen über den Rang des Projekts. Die Stimmen werden ausschliesslich über die Homepage www.ibbooster.ch gesammelt.
Bei Stimmengleichstand entscheidet das Los.
4.4 Wie erhält ein Projekt Stimmen?
Es gibt zwei Wege für den Erhalt von Stimmen.
Einerseits können natürliche Personen sich als Abstimmende registrieren und je 1 Stimme auf 5 verschiedene Projekte verteilen (Total 5 Stimmen).
Andererseits erhalten Projekte «Startstimmen» für das Ausfüllen des Formulars bei der Projekteinreichung. Wird das Formular vollständig ausgefüllt, erhalten die Projekte beim Start der Abstimmungsphase automatisch die bei den Formularfeldern angegebene Anzahl Stimmen gutgeschrieben. Welches Formularfeld wie viele «Startstimmen» generiert, ist bei jedem Feld entsprechend vermerkt.
4.5 Auszahlung der Gewinne
Nach der Abstimmungsphase benachrichtigt die IBB die Vereine, die gewonnen haben. Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungsstellung des Vereins (lautend auf IBB Energie AG, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg, Referenz: iBBooster). Gelingt eine Kontaktaufnahme bis zum Ende der Auszahlungsphase nicht, verfällt der Anspruch des Vereins auf den Gewinn.
Grundsätzlich ist das Preisgeld des iBBooster an das eingereichte Projekt gebunden und soll vom Verein projektbezogen eingesetzt werden. Ist die Umsetzung des geplanten Projekts nicht möglich, muss die IBB kontaktiert werden.
5. Weiteres
5.1 Datenschutz
Jeder Verein anerkennt mit seiner Registrierung die Datenschutzregeln der IBB und bestätigt damit, dass er die Rechte an den hochgeladenen Dateien (Fotos, Bilder, Grafiken, Logos, Zeichnungen, etc.) und Texten (einschliesslich der Einwilligung der abgebildeten Personen) besitzt sowie diese zur Veröffentlichung an die IBB abtritt.
Die IBB verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Daten gemäss den Datenschutzregeln zu behandeln.
5.2 Rechenschaft des Vereins gegenüber der IBB
Vereine, die einen Preis erhalten, verpflichten sich gegenüber der IBB zur Umsetzung des eingereichten Projekts innerhalb von 2 Jahren.
5.3 Rechtliches
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Aus der Teilnahme am Wettbewerb erwachsen den Vereinen keinerlei Ansprüche gegenüber der IBB. Gerichtsstand ist Brugg; anwendbar ist Schweizer Recht.