Teilnahmebedingungen

  

1. Allgemeines

Die Plattform «iBBooster» wird von der IBB Energie AG, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg, nachfolgend IBB genannt, betrieben. Die Registrierung ist kostenlos.

2. Ablauf

Es wird zwischen drei zeitlich getrennten Phasen unterschieden:

  • Projekteinreichungsphase: Nicht gewinnorientierte Vereine, Organisationen und Gruppierungen mit Sitz in einer Gemeinde des IBB-Kundengebiets (nachfolgend Verein genannt) können sich auf der Plattform registrieren und ein einziges Projekt einreichen. Nach der Projekterfassung können während dieser Phase die Daten zum Verein und zum Projekt angepasst, gelöscht, verändert und erweitert werden. Abstimmende können sich bereits registrieren, aber noch nicht für Projekte abstimmen. Werden bis zum Ende der Projekteinreichungsphase weniger Projekte eingereicht, als Gewinne zur Verfügung stehen, findet keine Abstimmungsphase statt.
  • Abstimmungsphase: Die Projekte können nun nicht mehr verändert werden. Abstimmende können pro Abstimmungs-Login fünf Stimmen verteilen (max. eine Stimme pro Projekt). Solange die Abstimmungsphase läuft, können die Stimmen zurückgezogen und neu verteilt werden.
  • Gewinnübergabephase: Die Gewinnervereine werden von der IBB benachrichtigt und die Gewinne nach Rechnungseingang ausbezahlt.
  • Projekteinreichungsphase: 1. Oktober 2023 bis 18. Januar 2024, jeweils 11.00 Uhr
  • Abstimmungsphase: 18. Januar 2024 bis 29. Februar 2024, jeweils 11 Uhr
  • Gewinnübergabephase: 29. Februar 2024 bis 29. März 2024, jeweils 11.00 Uhr

3. Teilnahme

Zur Registrierung als Verein sind nicht gewinnorientierte Vereine, Organisationen und Gruppierungen zugelassen, die ihren Sitz in einer Gemeinde des IBB-Versorgungsgebiets  haben. Der Vereinszweck bzw. das Ziel der Gruppierung oder Organisation darf nicht gegen die schweizerische Gesetzgebung verstossen. Die IBB behält sich das Recht vor, eine Registrierung zu verweigern bzw. einen bereits erstellten Account sperren zu lassen. Die IBB ist nicht zur Auskunft über die entsprechenden Gründe verpflichtet.

Zur Registrierung als Abstimmende sind natürliche Personen zugelassen. Es bedarf dazu einer gültigen E-Mail-Adresse. Die IBB behält sich vor, Registrierungen mit E-Mail-Adressen, die offensichtlich oder wahrscheinlich nur für die Registrierung erstellt wurden, zu verweigern oder zu deaktivieren.

Es gibt kein Mindestalter, die Teilnehmenden müssen urteilsfähig sein.

Sämtliche Formulare müssen wahrheitsgetreu ausgefüllt werden.

Jeder Verein kann ein einziges Projekt einreichen. Dabei kann die Kategorie grundsätzlich frei gewählt werden. Die IBB behält sich vor, ein Projekt von einer Kategorie in eine andere umzuteilen oder ein Projekt nicht zuzulassen. Der Beitrag des eingereichten Projekts soll von öffentlichem Interesse sein. Belegt ein Verein den 1. Platz, ist er für die anschliessenden zwei Ausgaben des iBBooster in dieser Kategorie von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Verein kann weiterhin in den beiden anderen Kategorien teilnehmen.

Konnte das im Jahr zuvor eingereichte Projekt noch nicht realisiert werden, darf dieses, unabhängig von der Kategorie, nicht erneut eingereicht werden.

Das vom Verein eingereichte Projekt muss einen genügenden inhaltlichen Bezug zum Vereinszweck haben, darf nicht gegen schweizerisches Recht verstossen und keinen anstössigen Inhalt aufweisen. Projekte mit politischem, religiösem, gewaltverherrlichendem oder fremdenfeindlichem Inhalt werden nicht zugelassen.

4. Gewinn

Es gibt drei Kategorien: Sport, Kultur und Soziales. Pro Kategorie gibt es einen 1. und einen 2. Preis. Nach Abschluss der Abstimmung werden weitere Preise verlost (siehe Punkt 4.2.).

Beschreibung der Kategorien anhand von Beispielen (nicht abschliessend):

  • Kategorie Sport: Infrastruktur (z.B. ein neues Turngerät), Wettkämpfe (z. B. ein Juniorenturnier), Bekleidung (z. B. neues Teamdress), usw.
  • Kategorie Kultur: Konzert (z. B. Noten oder Gage für Dirigentin), Ausflug (z. B. Teilnahme an einem Musikfest), Ausrüstung (z. B. neue Lichtanlage), usw.
  • Kategorie Soziales: Material (z. B. Pflanzen/Geräte für Gemeinschaftsgarten), Aktivitäten (z.B. Freizeitanlass für Kinder), Hilfsmittel, z. B. für den Klassenunterricht, usw.
  1. Preis (pro Kategorie): CHF 5‘000.00
  2. Preis (pro Kategorie): CHF 2‘000.00

Weitere sechs Preise à CHF 1'000.00 werden während der Gewinnübergabeveranstaltung unter allen anwesenden Vereinen (Nicht-Gewinner der Webabstimmung) verlost. Findet keine Gewinnübergabeveranstaltung statt, werden die Preise unter allen eingereichten Projekten (Nicht-Gewinner der Webabstimmung) verlost und die Gewinnervereine von der IBB kontaktiert.

Pro Kategorie entscheidet die Anzahl Stimmen über den Rang des Projekts. Die Stimmen werden ausschliesslich über die Homepage www.ibbooster.ch gesammelt.

Bei Stimmengleichstand entscheidet das Los.

Es gibt zwei Wege für den Erhalt von Stimmen:

Einerseits können natürliche Personen sich als Abstimmende registrieren und fünf verschiedenen Projekten je eine Stimme geben (total fünf Stimmen).

Andererseits erhalten Projekte «Startstimmen» für das Ausfüllen des Formulars bei der Projekteinreichung. Wird das Formular vollständig ausgefüllt, erhalten die Projekte beim Start der Abstimmungsphase automatisch die bei den Formularfeldern angegebene Anzahl Stimmen gutgeschrieben. Welches Formularfeld wie viele «Startstimmen» generiert, ist bei jedem Feld entsprechend vermerkt.

Nach der Abstimmungsphase benachrichtigt die IBB die Vereine, die gewonnen haben. Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungsstellung des Vereins (lautend auf IBB Energie AG, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg, Referenz: iBBooster). Gelingt eine Kontaktaufnahme bis zum Ende der Auszahlungsphase nicht, verfällt der Anspruch des Vereins auf den Gewinn.

Grundsätzlich ist das Preisgeld des iBBooster an das eingereichte Projekt gebunden und soll vom Verein projektbezogen eingesetzt werden. Ist die Umsetzung des geplanten Projekts nicht möglich, muss die IBB kontaktiert werden.

5. Weiteres

Jeder Verein anerkennt mit seiner Registrierung die Datenschutzregeln der IBB und bestätigt damit, dass er die Rechte an den hochgeladenen Dateien (Fotos, Bilder, Grafiken, Logos, Zeichnungen, usw.) und Texten (einschliesslich der Einwilligung der abgebildeten Personen) besitzt sowie diese zur Veröffentlichung an die IBB abtritt.

Die IBB verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Daten gemäss den Datenschutzregeln zu behandeln.

Vereine, die einen Preis erhalten, verpflichten sich gegenüber der IBB zur Umsetzung des eingereichten Projekts innerhalb von zwei Jahren.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Aus der Teilnahme am Wettbewerb erwachsen den Vereinen keinerlei Ansprüche gegenüber der IBB. Gerichtsstand ist Brugg; anwendbar ist Schweizer Recht.